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Zwischen dem Krankenversicherungssystem von Deutschland und der Schweiz gibt es Unterschiede. Die Krankenversicherung bezahlt in der Regel medizinische Leistungen vollständig oder nur zum Teil, den Rest muss der Versicherte selbst bezahlen. Obwohl in beiden Ländern eine Krankenversicherung obligatorisch ist, so enden hier auch schon die Gemeinsamkeiten.
In Deutschland gibt es eine Unterscheidung zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Die Beiträge für die gesetzlichen Krankenversicherungen teilen sich Angestellte und Arbeitgeber. Freiberufler können bei den gesetzlichen Krankenversicherungen eine sogenannte freiwillige Versicherung abschließen.
Eine private Krankenversicherung kommt hauptsächlich ab einem gewissen Einkommen in Frage. Aus einer privaten Versicherung ergeben sich die Vorteile, dass man von vielen Ärzten bevorzugt behandelt wird, da diese bei Privatpatienten höhere Honorare berechnen können. Außerdem übernehmen private Krankenkassen meist aufwändigere oder teurere Behandlungsmethoden als gesetzliche Krankenkassen. Aufgrund der unzähligen Tarifmodelle der einzelnen Anbieter lohnt sich ein Krankenversicherungs-Vergleich fast immer.
In Deutschland gibt es auch noch die Möglichkeit, eine Familienversicherung abzuschließen, in der Partner und Kinder aufgenommen werden, was in der Summe für die Familie günstiger ist. Die Familienversicherung endet für die Kinder dann mit 25 Jahren, oder sobald sie eine Angestelltentätigkeit aufnehmen.
In der Schweiz gibt es eine solche Familienversicherung nicht. Jedes Familienmitglied muss selbst versichert sein, wenn auch für Kinder deutlich geringere Beiträge entrichtet werden müssen. Ein weiterer Unterschied zum deutschen System ist die Trennung der obligatorischen Grundversicherung, deren Grundlagen im Krankenversicherungsgesetz festgelegt sind von den freiwilligen Zusatzversicherungen, die jeder frei wählen kann. In der Schweiz zahlen Angestellte ihren vollen Krankenversicherungsbeitrag selbst, d.h. der Arbeitgeber trägt keinen Teil der Kosten.
Im Gegensatz zu Deutschland übernehmen Krankenversicherungen in der Schweiz nur in sehr wenigen Fällen Zahnärztliche Behandlungen. Die sonstigen medizinischen Behandlungskosten bezahlen die Versicherten stets selbst und wenden sich anschließend bei ihrer Krankenversicherung, um eine Erstattung zu erwirken.
Jeder Versicherte hat in der Schweiz die Möglichkeit, seinen Grundbetrag den er leistet zu verändern. Der jährlich zu bezahlende Grundbetrag wird hier Franchise genannt und beträgt jährlich 300 Franken. Erhöht ein Versicherter seinen Franchise, so sinkt sein selbst zu zahlender Anteil an anfallenden Behandlungskosten. Verringert er seinen Franchise, so steigt seine Selbstbeteiligung an den Behandlungskosten oder Medikamenten. Ebenso gibt es das System des Selbstbehalts von 10% des Eigenanteils von Behandlungskosten. Die Obergrenze für den Selbstbehalt liegt bei 700 Franken im Jahr.
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